Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma Furn4Rent GmbH
(Stand: 19.10.2017)

1. ALLGEMEINES / GELTUNGSBEREICH

1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen, Vermietungen und Verkäufe erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung. Entgegenstehende Bedingungen des Mieters/Käufers werden hiermit ungültig. Nebenabreden sind schriftlich durch uns zu bestätigen. Sie gelten spätestens mit der Entgegennahme der ersten Auftragsbestätigung als anerkannt und sind auch für künftige Geschäftsverbindungen ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung bindend.

2. VERTRAGSABSCHLUSS/PREISE/KAUTION/ZAHLUNGEN

2.1 Unsere Angebote, Leistungsbeschreibungen, Kalkulationen, Kostenanschläge usw. insbesondere auf der Website, in Prospekten, Katalogen und Anzeigen sind – vorbehaltlich entgegenstehender Absprachen – freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters. Es gelten die Preise der bei der Anmietung oder Leistung jeweils gültigen Preisliste. Alle in unseren Katalogen, Angeboten und auf unserer Webseite genannten Preise sind Netto und ohne gesetzliche Umsatzsteuer. Verbindlich gelten die im Mietvertrag angegebenen Preise. Die Preise sind kalkuliert auf der Grundlage einer Grundmiete von drei Kalendertagen. Die Mietdauer beginnt, wenn die Ware das Lager verlässt und endet bei der tatsächlichen Rückgabe in unser Lager. Für jeden Zusatztag an dem die Ware länger als vereinbart behalten wird, berechnen wir jeweils 50 % der Grundmiete. Der Mindestumsatz für eine Anmietung beträgt netto 100,00 € (brutto 119,00 €).

2.2 Die Benutzung der Ware erfolgt ausschließlich durch den Kunden entsprechend der vereinbarten Bestimmung für den vereinbarten Zeitraum; eine Überlassung und/oder Weitervermietung an Dritte kann nur mit unserer Zustimmung erfolgen.

2.3 Wir behalten uns vor, eine bei Abholung oder Anlieferung fällige und vor Übernahme der Ware zahlbare Sicherheitsleistung (Kaution) zu verlangen, über die bei Rückgabe der Ware nach Überprüfung durch uns abgerechnet wird. Ein entsprechendes Guthaben werden wir unverzüglich rückerstatten.

2.4 Die Zahlung der vereinbarten Lieferungen und Leistungen einschließlich Vermietungen erfolgt vor Übernahme oder Abholung der Ware, falls nicht Zahlung gegen Rechnung vereinbart wurde.

2.5 Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort fällig und ohne Abzüge zahlbar. Zahlungsverzug tritt nach Zugang einer Mahnung oder dann ein, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungszugang leistet. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden dem Kunden netto 3,00 € in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden sowie die Berechnung gesetzlicher Zinsen bleibt vorbehalten.

3. LIEFERUNG/ABHOLUNG/RÜCKGABE

3.1 Die Zurverfügungstellung der Ware erfolgt durch Anlieferung beim Kunden (Anlieferungsaufträge) oder durch Abholung bei uns mit anschließender Rückgabe durch den Kunden (Abholaufträge). Wenn nicht ausdrücklich die Anlieferung vereinbart ist, holt der Kunde die Ware selbst ab und bringt diese wieder zurück.

3.2 Anlieferungsaufträge

  • Innerhalb des Landes Berlin und der Landeshauptstadt Potsdam erfolgt die Anlieferung und Abholung bis/ab Bordsteinkante bei 3,5t Fahrzeuge von netto 110,00 € und bei 7,5t Fahrzeuge von netto 150,00 €. Abweichende Streckenführungen werden gesondert vereinbart und vergütet. An Wochenenden und Feiertagen sowie bei Nachtfahrten (19.00 Uhr – 8.00 Uhr) wird ein Aufschlag von 100 % berechnet.
  • Die Kosten für die Anlieferung und/oder Abholung außerhalb Berlins oder Potsdams werden auf Anfrage berechnet.
  • Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die freie Zu- und Abfahrt zum Veranstaltungsgelände oder Einsatzort gewährleistet ist. Der Kunde hat uns spätestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn genaue Hallen- und Geländepläne sowie Lagepläne über den Veranstaltungsort zur Verfügung zu stellen. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Kunden zu beschaffen.
  • Bei Entgegennahme der Ware hat der Kunde diese sofort auf Abweichungen zu untersuchen, insbesondere auf Vollständigkeit, Beschädigungen, Übereinstimmung mit der Bestellung und Mängel. Derartige festgestellte Abweichungen sind uns sofort nach Entgegennahme telefonisch oder Email anzuzeigen. Werden Mängel oder Beschädigungen festgestellt und sind wir dafür verantwortlich, hat uns der Kunde die Möglichkeit einzuräumen nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde die vereinbarte Vergütung für die von der Nachbesserung betroffene Ware angemessen herabsetzen. Ist die Ware nicht vollständig oder stimmt sie nicht mit der Bestellung überein können wir nachliefern.

3.3 Abholaufträge

  • Bei Abholaufträgen bieten wir die Ware in unseren Räumen an. Bei Entgegennahme der Ware hat der Kunde diese selbst sofort auf Abweichungen zu untersuchen, insbesondere auf Vollständigkeit, Beschädigungen, Übereinstimmung mit der Bestellung und Mängel. Hierbei festgestellte Abweichungen sind uns sofort nach Entgegennahme persönlich oder telefonisch anzuzeigen. Treten Mängel auf, hat uns der Kunde die Möglichkeit einzuräumen nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde die vereinbarte Vergütung angemessen herabsetzen.

3.4 Die Rücknahme der Ware erfolgt grundsätzlich zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Anlieferungs-, Abhol- oder an einem dritten Ort unter Berücksichtigung der Anlieferungs- und Abholbedingungen in 3.2. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt der Nachprüfung (Zählung und Kontrolle im Lager durch uns), insbesondere auf Vollständigkeit, Beschädigungen, Übereinstimmung mit der Bestellung und Mängel.

3.5 Uhrzeitangaben verstehen sich plus/minus zwei Stunden, sofern diese nicht schriftlich als „verbindlich“ oder „Fixtermin“ bezeichnet wurden.
Termine für Anlieferungs-/Abholaufträge sind angemessen zu verlängern, wenn wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen an der rechtzeitigen Anlieferung/Abholung gehindert sind. Nicht zu vertreten ist die Verhinderung oder Verzögerung durch höhere Gewalt, insbesondere Streik und Aussperrung, Mobilmachung und Krieg sowie der Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Lieferverzögerungen eines Herstellers, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel, behördliche Anordnungen.

3.6 Die Anlieferung und Abholung erfolgt zum Transportpauschalpreis falls folgende Voraussetzungen erfüllt sind: barrierefrei befahrbare ebenerdige Zuwegung und für mindestens einen 40-Tonnen-LKW. Wir berechnen für das Transportieren der Ware über Treppen, nicht befahrbare Flächen mit Laufwegen pro Person und je angefangene Stunde von netto 21,00 €. Es gelten die Aufschläge in Ziffer 3.2. Soweit nicht unter den Transportpauschalpreis fallende Leistungen ausgeführt werden, ist dies dem Kunden vor Beginn anzuzeigen. Die geleisteten Arbeitsstunden sollen auf den Liefer- und Abholdokumenten auf- und vom Kunden abgezeichnet werden. Mit nicht nach Ablauf von 6 Werktagen auf den Liefer- und Abholdokumenten oder gesondert schriftlich erhobenen Einwendungen ist der Kunde ausgeschlossen.

3.7 Zusätzliche, nicht im Mietpreis enthaltene Serviceleistungen bei Anlieferung und Abholung, wie z.B. das Verteilen und Einsammeln der Mietgegenstände werden auf Anfrage kalkuliert, schriftlich vereinbart und in Rechnung gestellt. Soweit nicht vertraglich vereinbarte Serviceleistungen ausgeführt werden ist dies dem Kunden vor Beginn anzuzeigen. Die geleisteten Arbeitsstunden sollen auf den Liefer- und Abholdokumenten auf- und vom Kunden abgezeichnet werden. Mit nicht nach Ablauf von 6 Werktagen auf den Liefer- und Abholdokumenten oder gesondert schriftlich erhobenen Einwendungen ist der Kunde ausgeschlossen. Serviceleistungen werden pro Person und je angefangener Stunde mit netto 21,00 € berechnet. Es gelten die Aufschläge in Ziffer 3.2.

3.8 Wartezeiten bei Anlieferung und Abholung werden pro Person und Stunde mit netto 21,00 € berechnet. Es gelten die Aufschläge in Ziffer 3.2.

4. PFLICHTEN DES MIETERS

4.1 Beim Zeltverleih gilt: Für Festzelte über 70 m² ist eine Bauabnahme erforderlich. Die Abnahme hat der Kunde auf seine Kosten zu besorgen. Wir stellen Statik- und Bauskizzen (Prüfbuch für fliegende Bauten) zur Verfügung. Die Bauabnahme wird von uns nur dann besorgt, wenn dies gesondert vereinbart ist. Der Kunde hat für eine ausreichende Anzahl von Feuerlöschern zu sorgen. Bis 100 m² überbaute Fläche ist ein Feuerlöscher mit 12 kg Füllinhalt, ab 101 m² ein zweiter Feuerlöscher erforderlich. Das Aufstellen der Zelte erfolgt auf Anweisung des Kunden. Dieser ist verpflichtet, vor Aufstellen der Zelte den Untergrund hinsichtlich Versorgungsleitungen zu überprüfen. Zelte sind mit Erdnägeln bis zu einer Tiefe von 80 cm zu befestigen. Der Kunde hat uns auf evtl. bestehende Leitungen etc. hinzuweisen.

4.2 Bei Sturm- und Unwettergefahr hat der Mieter oder einer seiner Erfüllungsgehilfen zur Verfügung gestellte Gegenstände ordnungsgemäß zu sichern, insbesondere bei Mietzelten Aus- und Eingänge dicht zu verschließen und die Zelthalle notfalls von Personen zu räumen. Bei Schneefall hat eine ständige Beheizung angemieteter Zelte zu erfolgen, so dass die Temperatur von 12° C nicht unterschritten wird. Zelte sind in der Regel statisch ohne Schneelast berechnet.

4.3 Zur Verfügung gestellte Gegenstände sind entsprechend den jeweiligen Witterungsverhältnissen zu sichern. Das Bekleben, Bemalen oder anderweitige Bearbeiten der Oberflächen, insbesondere von Zelten ist nicht gestattet.

4.4 Bei Verleih von Tisch- und Mobiliarwäsche: Die Reinigung von mit gebrauchsüblichen Verschmutzungen zurückgegebener Tisch- und Mobiliarwäsche (Tischdecken, Hussen etc.) ist im Mietpreis enthalten. Bei Rückgabe beschädigter Tisch- und Mobiliarwäsche, insbesondere Hussen mit Brandlöchern und/oder sonstigen nicht rückstandslos entfernbaren Verschmutzungen, wird dem Kunden der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Alle anderen verunreinigten Leihartikel werden pro Person und Stunde mit netto 21,00 € in Rechnung gestellt.
Der Mieter hat den Mietgegenstand so lange zu bewachen und in Obhut zu behalten, bis die körperliche Übernahme des Mietgegenstandes durch uns oder einen von uns Beauftragten erfolgt ist. Die Obhutspflicht des Mieters endet bei Abholaufträgen mit der Übergabe des Mietgutes in unserem Lager.

5. VERSICHERUNG/HAFTUNG

5.1 Die vermietete Ware ist nicht versichert. Um sich vor Folgen von Beschädigungen oder Verlust zu schützen, sollte eine entsprechende Schadensversicherung durch den Mieter abgeschlossen werden. Unsere Wiederbeschaffungspreise teilen wir Ihnen auf Anfrage gern mit.

5.2 Der Mieter stellt den Vermieter für alle Sach- und Personenschäden, die durch den Betrieb und Gebrauch der Mietsachen entstehen, frei.

5.3 Im Übrigen haftet der Vermieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5.4 Für Ware, die bei Rücknahmegemäß Ziffer 3.4 als verloren festgestellt wurde, haftet der Kunde in Höhe des Ersatzpreises gemäß aktueller Preisliste, hilfsweise in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zzgl. Beschaffungskosten (kein Händlerpreis). Für reparaturfähige Beschädigungen haftet der Kunde – sofern diese den Wiederbeschaffungswert nicht erreichen oder nicht übersteigen – nur bis zur Höhe der Reparaturkosten, in allen anderen Fällen in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Beschädigte, unreparierte Ware halten wir vor der Entsorgung 2 Wochen nach Zugang der Rechnung über die Ersatzbeschaffung zur Abholung bereit. Ware, die als verloren gemeldet wurde wird zunächst in Höhe der Ersatzbeschaffung in Rechnung gestellt und eine Gutschrift erteilt, wenn diese innerhalb von 48 Stunden nach Rücknahme wiederaufgefunden und zurückgegeben wurde.

6. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN

6.1 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne dass der Vermieter hierfür einen Anlass gegeben hat, oder kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung und Nachfristsetzung nicht nach und wird die Durchführung des Vertrages hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert, so ist der Vermieter berechtigt, Stornogebühren gemäß folgender Staffel zu berechnen:

  • bis 4 Wochen vor vereinbarter Lieferzeit 20 % des Auftragspreises,
  • zwischen 4 Wochen und 1 Woche vor vereinbarter Lieferzeit 40 % des Auftragspreises,
  • 6 Tage und später vor vereinbartem Liefertermin 80 % des Auftragspreises

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1 Als Gerichtsstand für beide Seiten gilt Potsdam als vereinbart.

7.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur mit schriftlicher Bestätigung der Geschäftsleitung der Furn4Rent GmbH gültig.

7.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.